Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Immobiliengesellschaft mbH der Vereinigten Volksbanken eG zur Vermarktung und Vermittlung von Immobilien (keine Vermietung).

  1. Sämtliche Angebote der GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die von der GmbH weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
  2. Sämtliche Angebote oder sonstige Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an beratende Personen oder Firmen, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GmbH gestattet. Kommt durch die unbefugte Weitergabe ein Kaufvertrag mit einem Dritten zustande, so hat der Weitergebende Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten.
  3. Ist dem Kunden eine nachgewiesene Vertragsabschlussangelegenheit bekannt, so hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich mitzuteilen.
  4. Wird ein von der GmbH angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die GmbH erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich dieser Objekte abzulehnen.
  5. Der Kunde wird die GmbH unverzüglich schriftlich über den Vertragsschluss unter Angabe des Objekts, Vertragspartners sowie des Kaufpreises unterrichten und eine Vertragsabschrift übersenden.
  6. Die GmbH darf als Makler für Verkäufer und Käufer entgeltlich tätig sein und von beiden eine Provision verlangen. Die GmbH ist ferner berechtigt, den Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag sichern zu lassen.
  7. Die GmbH erhält vom Auftraggeber für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrags über das Objekt die ortsübliche Provision, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die jeweilige Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtsgültigen Vertrages. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
  8. Änderungen der Nebenabrede bedürfen der Schriftform.
  9. Erfüllungsort ist Böblingen. Ist der Kunde Kaufmann, ist ebenfalls Böblingen als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Platzhalter. Die endgültigen AGB werden vor Veröffentlichung geprüft und ergänzt.